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Unser Service

Auf dieser Seite finden Sie Beispiele für den professionellen Service, den wir, die Kanzlei
DOMUS JURIS, Ihnen bieten. Unsere Spezialgebiete sind:

  • Arbeitsrecht (Individualrecht und Betriebsverfassungsrecht)
  • Fahrlehrerrecht / Fahrschulrecht (einschließlich allgemeines Verwaltungsrecht)
  • Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und BtMG)
  • Verkehrsrecht (einschließlich Ordungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht)
  • Vertragsrecht (einschließlich allgemeines Zivilrecht)
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Baurecht


  • Beispiel Arbeitsrecht
    Wir helfen Ihnen teure Fehler zu vermeiden
    z.B. bei
  • Einstellungen / Befristungen
  • Arbeits- oder Aufhebungsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfen
  • Einigungsstellen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat

  • Wichtig ist nur, dass Sie sich von Ihrem Spezialisten möglichst frühzeitig beraten lassen oder ihn beauftragen. Je früher sie den Rechtsanwalt/Fachanwalt einschalten umso besser kann er Ihre Interessen verfolgen.

    Beispiel Vertragsrecht
    Wir helfen Ihnen teure Fehler zu vermeiden, z.B.
  • bei Kaufverträgen
  • Miet- und Pachtverträgen
  • Lieferverträgen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Mängelansprüchen
  • Schadensersatzansprüchen
  • der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

  • Ein Beispiel: Am 23.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ungerechtfertigte Mangelbeseitigungsverlangen zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen.

    Wichtig ist nur, dass Sie sich von Ihrem Spezialisten möglichst frühzeitig beraten lassen oder diesen beauftragen. Je früher sie den Rechtsanwalt/Fachanwalt einschalten umso besser kann er Ihre Interessen verfolgen.

    Beispiel Forderungsmanagment
    Entlasten Sie Ihr Unternehmen durch Beauftragung Ihres Rechtsanwalts. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung Ihrer Mahnsachen,außergerichtlich und gerichtlich.
    Ihre Vorteile dabei sind:
  • Ist der Schuldner in Verzug, muss er alle Kosten bezahlen.
  • Unsere Mahnkosten werden auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren angerechnet.


  • Beispiel Verwaltungsrecht/Fahrlehrerrecht:
    Nutzen Sie unsere Erfahrung im Umgang mit Behörden. Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, insbesondere des Fahrlehrerrechts sind wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich tätig. Auf der Seite "Publikationen" finden Sie Beispiele dafür. Wir übernehmen
    für Sie z.B.
  • Professionelle Beratung
  • Korrespondenz mit den Behörden im Anhörungsverfahren
  • kompetente und professionelle Vertretung im Widerspruchsverfahren,
  • kompetente und professionelle Vertretung im Klageverfahren,
  • Prüfung der Erfolgsaussicht von Rechtsmitteln

  • Ein konkretes Beispiel: Behörden in Baden Würtemberg schrieben den Seminarleitern von ASF/ASP-Seminaren die Verwendung des Seminarkonzeptes des Deutschen Verkehrsicherheitsrats (DVR) vor. Gegen die entsprechenden Auflagen sind wir in mehreren Verfahren erfolgreich vorgegangen. Zwischenzeitlich ist es deshalb den Behörden in Baden-Württemberg seit 5. Juni 2008 verboten, den Seminarleitern diese Auflagen zu erteilen.

    Beispiel Strafrecht
    Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Strafrecht. Wir beraten und vertreten Sie in allen Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Hilfe
  • im Ermittlungsverfahren

  •           als Beschuldigter
              als Zeuge
  • vor dem Strafrichter, der Strafkammer oder dem Schöffengericht
  • vor dem Jugendrichter, der Jugendkammer oder dem Jugendschöffengericht
  • in der Untersuchungshaft und Haftbeschwerdesachen
  • als Geschädigter
  • als Nebenkläger

  • Bedenken Sie: Nur mit einem Rechtsanwalt als Verteidiger können Sie sicher sein, dass Sie vor dem Gericht die professionele Unterstützung bekommen, die Sie brauchen. Je früher Sie den Anwalt einschalten umso besser kann er Ihnen helfen.

    Beispiel Verkehrsrecht
    Wie schnell ist es passiert: Ein Moment der Unachtsamkeit und schon werden Sie geblitzt. Oder sie halten den Mindestabstand nicht ein. Oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verwickelt Sie in einen Unfall.

    Lassen Sie sich nie von der Haftpflichtversicherung des Gegners einwickeln, besonders wenn Sie Ihnen schnelle Abwicklung des Schadens verspricht. Auch nicht, wenn die Schuldfrage scheinbar eindeutig ist. Häufig ist sie es nämlich nicht und das böse Erwachen kommt hinterher. Zwar geht die Abwicklung dann oft schnell aber Sie bekommen nicht alles, was Ihnen zusteht.

    Und das Beste ist: Als Geschädigtem muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten tragen, so dass für Sie regelmäßig keine Kosten anfallen. Vertrauen Sie nur auf Ihren Rechtsanwalt, denn der weiß, was Ihnen zusteht und wie Sie es schnell bekommen. Wir beraten und vertreten Sie u.a.

  • als Beschuldigten in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
  • als Geschädigten in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
  • gegenüber den Unfallgegnern und Versicherungen
  • vor den Gerichten
  • im Ermittlungsverfahren
  • bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Unsere Professionalität ist Ihr Vorteil:


  • Nutzen Sie unsere langjährige Berufserfahrung zu Ihrem Vorteil:
  • Schneller Zugriff auf umfassendes fundiertes Expertenwissen
  • Nutzung topaktueller juristischer Fachliteratur und Datenbanken
  • Unmittelbare Verfügbarkeit der neuesten Urteile
  • Immer auf dem Laufenden durch regelmäßige Fortbildungen
  • Absicherung durch Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden


  • Unsere Maxime

  • Ihr Erfolg und Ihre uneingeschränkte Zufriedenheit mit unseren Leistungen.
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsfähigkeit.
  • Schnelle und effektive Bearbeitung..
  • Straffe Organisation.
  • Persönliche Betreuung.
  • Streit vermeiden durch zielorientiertes Verhandeln (Deeskalation statt Konfrontation).


  • ...und wenn der Streit unvermeidbar wird.
    Profitieren Sie von unserer langjährigen Prozesserfahrung.

    Wir vertreten Sie u.a.
  • vor allen deutschen Gerichten*
  • vor Einigungsstellen
  • vor Schiedsgerichten
  • vor Schlichtungsstellen

  • *ausgenommen BGH. Seit Januar 2000 können alle bei einem deutschen Landgericht zugelassenen Anwälte bei jedem deutschen Landgericht auftreten. Für die Oberlandesgerichte gilt entsprechendes seit August 2002. Dies bedeutet, dass wir heute an allen deutschen Gerichten für Sie auftreten können.