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Unser Service
Auf dieser Seite finden Sie Beispiele für den professionellen Service, den wir, die Kanzlei
DOMUS JURIS, Ihnen bieten. Unsere Spezialgebiete sind:
Arbeitsrecht (Individualrecht und Betriebsverfassungsrecht)
Fahrlehrerrecht / Fahrschulrecht (einschließlich allgemeines Verwaltungsrecht)
Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und BtMG)
Verkehrsrecht (einschließlich Ordungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht)
Vertragsrecht (einschließlich allgemeines Zivilrecht)
Familienrecht
Mietrecht
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Baurecht
Beispiel Arbeitsrecht
Wir helfen Ihnen teure Fehler zu vermeiden
z.B. bei
Einstellungen / Befristungen
Arbeits- oder Aufhebungsverträgen
Abmahnungen
Kündigungen
Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfen
Einigungsstellen
Betriebsvereinbarungen
Verhandlungen mit dem Betriebsrat
Wichtig ist nur, dass Sie sich von Ihrem Spezialisten möglichst frühzeitig beraten lassen oder ihn beauftragen. Je früher sie den Rechtsanwalt/Fachanwalt einschalten umso besser kann er Ihre Interessen verfolgen.
Beispiel Vertragsrecht
Wir helfen Ihnen teure Fehler zu vermeiden, z.B.
bei Kaufverträgen
Miet- und Pachtverträgen
Lieferverträgen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mängelansprüchen
Schadensersatzansprüchen
der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Ein Beispiel: Am 23.01.2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ungerechtfertigte Mangelbeseitigungsverlangen
zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen.
Wichtig ist nur, dass Sie sich von Ihrem Spezialisten möglichst frühzeitig beraten lassen
oder diesen beauftragen. Je früher sie den Rechtsanwalt/Fachanwalt einschalten umso besser kann er Ihre Interessen verfolgen.
Beispiel Forderungsmanagment
Entlasten Sie Ihr Unternehmen durch Beauftragung Ihres Rechtsanwalts. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung Ihrer
Mahnsachen,außergerichtlich und gerichtlich.
Ihre Vorteile dabei sind:
Ist der Schuldner in Verzug, muss er alle Kosten bezahlen.
Unsere Mahnkosten werden auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren angerechnet.
Beispiel Verwaltungsrecht/Fahrlehrerrecht:
Nutzen Sie unsere Erfahrung im Umgang mit Behörden. Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts,
insbesondere des Fahrlehrerrechts sind wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich tätig.
Auf der Seite "Publikationen" finden Sie Beispiele dafür. Wir übernehmen
für Sie z.B.
Professionelle Beratung
Korrespondenz mit den Behörden im Anhörungsverfahren
kompetente und professionelle Vertretung im Widerspruchsverfahren,
kompetente und professionelle Vertretung im Klageverfahren,
Prüfung der Erfolgsaussicht von Rechtsmitteln
Ein konkretes Beispiel: Behörden in Baden Würtemberg schrieben den Seminarleitern von ASF/ASP-Seminaren die Verwendung
des Seminarkonzeptes des Deutschen Verkehrsicherheitsrats (DVR) vor. Gegen die entsprechenden Auflagen sind wir in mehreren
Verfahren erfolgreich vorgegangen. Zwischenzeitlich ist es deshalb den Behörden in Baden-Württemberg seit 5. Juni 2008 verboten, den Seminarleitern diese Auflagen zu erteilen.
Beispiel Strafrecht
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Strafrecht. Wir beraten und vertreten Sie in allen Stadien eines strafrechtlichen
Verfahrens. Vertrauen Sie auf unsere professionelle Hilfe
im Ermittlungsverfahren
als Beschuldigter
als Zeuge
vor dem Strafrichter, der Strafkammer oder dem Schöffengericht
vor dem Jugendrichter, der Jugendkammer oder dem Jugendschöffengericht
in der Untersuchungshaft und Haftbeschwerdesachen
als Geschädigter
als Nebenkläger
Bedenken Sie: Nur mit einem Rechtsanwalt als Verteidiger können Sie sicher sein, dass Sie vor dem Gericht die professionele
Unterstützung bekommen, die Sie brauchen. Je früher Sie den Anwalt einschalten umso besser kann er Ihnen helfen.
Beispiel Verkehrsrecht
Wie schnell ist es passiert: Ein Moment der Unachtsamkeit und schon werden Sie geblitzt. Oder sie halten den Mindestabstand
nicht ein. Oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verwickelt Sie in einen Unfall.
Lassen Sie sich nie von der Haftpflichtversicherung des Gegners einwickeln, besonders wenn Sie Ihnen schnelle
Abwicklung des Schadens verspricht. Auch nicht, wenn die Schuldfrage scheinbar eindeutig ist. Häufig ist sie es nämlich nicht und das böse Erwachen kommt hinterher. Zwar geht die Abwicklung dann oft schnell aber Sie bekommen nicht alles, was Ihnen zusteht.
Und das Beste ist: Als Geschädigtem muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten tragen, so dass für Sie
regelmäßig keine Kosten anfallen. Vertrauen Sie nur auf Ihren Rechtsanwalt, denn der weiß, was Ihnen zusteht und wie Sie es schnell bekommen. Wir beraten und vertreten Sie u.a.
als Beschuldigten in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
als Geschädigten in Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren
gegenüber den Unfallgegnern und Versicherungen
vor den Gerichten
im Ermittlungsverfahren
bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Unsere Professionalität ist Ihr Vorteil:
Nutzen Sie unsere langjährige Berufserfahrung zu Ihrem Vorteil:
Schneller Zugriff auf umfassendes fundiertes Expertenwissen
Nutzung topaktueller juristischer Fachliteratur und Datenbanken
Unmittelbare Verfügbarkeit der neuesten Urteile
Immer auf dem Laufenden durch regelmäßige Fortbildungen
Absicherung durch Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden
Unsere Maxime
Ihr Erfolg und Ihre uneingeschränkte Zufriedenheit mit unseren Leistungen.
Hohe Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsfähigkeit.
Schnelle und effektive Bearbeitung..
Straffe Organisation.
Persönliche Betreuung.
Streit vermeiden durch zielorientiertes Verhandeln (Deeskalation statt Konfrontation).
...und wenn der Streit unvermeidbar wird.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Prozesserfahrung.
Wir vertreten Sie u.a.
vor allen deutschen Gerichten*
vor Einigungsstellen
vor Schiedsgerichten
vor Schlichtungsstellen
*ausgenommen BGH. Seit Januar 2000 können alle bei einem deutschen Landgericht zugelassenen Anwälte bei jedem deutschen
Landgericht auftreten. Für die Oberlandesgerichte gilt entsprechendes seit August 2002. Dies bedeutet, dass wir heute an
allen deutschen Gerichten für Sie auftreten können.
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